Conceptos de Higiene

Higienekonzept

Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR – Region Bayern-Süd

BFP-Gemeinde in Bayern – Iglesia Arca de salvación e.V.

Internes Sicherheitskonzept, Stand: 21.01.2021
Gottesdienste und Kleingruppen z.Zt. von COVID-19

Bestandteil dieses Konzeptes und seiner Ergänzungen / Updates sind die Schutzmaßnahmen des BFP
(veröffentlicht am 01.05.2020, in der jeweils aktuellen Fassung), die bayerische
Infektionsschutzverordnung in der jeweils aktuellen Fassung, derzeit vom 20.01.2021, (11. BayIfSMV +
Erweiterungen) die Verfügungen des Landkreises Bayern und der Stadt Augsburg veröffentlicht im
Amtsblatt vom 01.05.2020 und die Ergebnisse der MP-Konferenz mit der Bundeskanzlerin vom 19.01.2021.
(MP-B-Kon) und deren Umsetzung in Bayern.


Daraus ergibt sich folgendes Schutzkonzept für Gottesdienste, Gruppen und Dienstbereiche /
Arbeitskreise (Versammlung zur Religionsausübung) gemäß den allg. Verfügungen:

Einleitendes
Wesensmerkmal pfingstlicher Freikirchen ist, dass sie Gottesdienste feiern, die einen sehr persönlichen
Bezug zu den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander herstellen. Dies ist mit einem hohen Maß
an Kommunikation miteinander verbunden. Deswegen sind ONLINE-Gottesdienste zwar ein Hilfsmittel,
aber kein Ersatz für Gottesdienste vor Ort. Gleichzeitig sind wir uns der Verantwortung bewusst, die
Gemeinden mit dem Wiederbeginn von Gottesdiensten in der derzeitigen Situation für ihre
Gemeindeglieder und Gästen übernehmen.
Oben dargelegten Gedanken gilt es Rechnung zu tragen, wenn über Schutzmaßnahmen für die
Durchführung für (freikirchliche) Gottesdienste nachgedacht wird. Weiterhin ist festzustellen, dass in der
Regel Multi-Generationen-Gottesdienste durchgeführt werden. Hier gilt es, einzelne Personengruppen,
z.B. Senioren, besonders zu schützen.
Ebenso Teil des Programms sind spezielle Gottesdienste für Kinder, da Kinder wesentlicher Bestandteil
des Gemeindelebens sind. Hier ist die Einhaltung von Abstandsregeln sicher am schwersten zu realisieren,
woraus sich besondere Überlegungen für diesen Bereich ergeben müssen.
Im Hinblick auf die Durchführung von Gottesdiensten stellen wir unseren Gemeindeleitungen die hier
dargelegten Schutzmaßnahmen für Gottesdienste mit geordneten Teilnehmerzahlen anheim.
Die Gemeinden des BFP sehen sich als Teil der Gesamtgesellschaft und nicht in einer Sonderrolle. Das
bedeutet, dass die Gemeinden des BFP die Notwendigkeiten zur Eindämmung des Virus anerkennen und
unterstützen. Gleichwohl muss es medizinisch verantwortbare Wege geben, die den religiösen
Bedürfnissen und dem Grundrecht auf freie Religionsausübung (wozu insbesondere auch öffentliche
Gottesdienste gehören) entsprechen und gleichzeitig die Bemühungen zur Eindämmung des Virus
berücksichtigen.
Dazu gehören nach derzeitigem Erkenntnisstand die Hygiene- und Abstandsregeln, die die Gemeinden
des BFP berücksichtigen und einhalten werden. Darum geht es in diesem Schutzkonzept bezogen auf die
Gemeinden des BFP.

Der BFP ist eine kongregationalistisch verfasste Freikirche. Die Gemeinden sind teilweise rechtlich
selbständig, teilweise rechtlich unselbstständig, doch in der Gestaltung ihres Gemeindelebens sind sie alle
geistlich selbstständig. Selbstverständlich halten sie sich an die behördlichen und gesetzlichen Vorgaben.
Dem dienen auch die Regelungen in diesem Schutzkonzept, das die Situation berücksichtigt, dass die
meisten freikirchlichen Gottesdienste statt in großen Kirchenschiffen in verhältnismäßig kleineren
Gemeindehäusern mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Gottesdienstbesuchern stattfinden.

Geltungsbereich
Alle Gemeinden des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR in der Region Bayern-Süd

Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für den Erlass und die Steuerung von Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem
Coronavirus in einer Gemeinde des BFP trägt die jeweilige Leitung der Gemeinde. Jede Gemeinde erhält
neben den behördlichen Verordnungen dieses Schutzkonzept als Grundlage.

Grundsätzliches
• Es gelten die sog. AHA(L)-Regelungen. Diese werden im Rahmen dieses Konzeptes genauer erläutert.
(basierend auf § 1 bis 3 des BayIfSMV)
o Abstand
o Hygiene
o Alltagsmasken
o Lüften
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist in den Gebäuden der Gemeinde bei
Anwesenheit von mehreren Personen durchgehend verpflichtend.
• Es ist ein Ordnungsdienst einzurichten, der auf die Einhaltung dieser Maßnahmen achtet.
• Personen mit offensichtlichen Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, etc.) haben keinen Zutritt zu
Zusammenkünften im Sinne dieser Regelungen.
• Bei der Umsetzung dieser Regelungen vertrauen wir auf ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit
und Kooperation der Beteiligten. Personen, die aufgrund eines Verdachtsfalles in ihrem Umfeld auf
das Ergebnis eines Corona-Tests warten, sind nicht zu Zusammenkünften im Sinne dieser Regelungen
zugelassen.

• Das Gebäude der Gemeinde gilt als kirchlicher Verantwortungsbereich, in dem die Hygiene-
Regelungen des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR durch diese speziell zugeschnittenen

Regelungen der Gemeinde umgesetzt werden.

Gottesdienste
• Eine Liveübertragung der Gottesdienste sollte nach Möglichkeit stattfinden. Sie sollte auch
fortgeführt werden, wenn Personen im Gemeindehaus anwesend sein können – gerade um auch
Personen nicht auszuschließen, die sich dem Risiko der persönlichen Begegnung nicht aussetzen
wollen (z.B. aufgrund des Alters oder von Vorerkrankungen).

• Für vulnerable Personengruppen (z.B. Senioren) wird das Ansetzen von separaten Gottesdienst-
terminen mit erhöhten Schutzmaßnahmen (z.B. Senioren separat von Kindern und in kleineren

Gruppen) empfohlen.
• Thema Musik & Gesang: Gemeindegesang ist derzeit untersagt. Auf der Bühne darf ein kleines
Ensemble spielen, sofern zwischen den Musikern ein Abstand von mindestens 2 Metern
gewährleistet ist und der Abstand zu den Gottesdienstbesuchern 4 Meter beträgt.
• Auf anstehende Taufen (Ganzkörpertaufen) soll vorerst verzichtet werden
• Dem Wunsch nach Seelsorge und Segnung nach dem Gottesdienst wird nur unter den
genannten Hygieneregeln nachgekommen.

Zulässige Anzahl von Personen
• Im Gottesdienstraum stehen die Stühle in einem Mindestabstand von 1,5 bis 2 m nach links und
rechts sowie nach vorne und hinten. Dabei ist auf die Berücksichtigung und Ausweisung von
Verkehrswegen mit erhöhtem Abstand zu achten. Auch bei fest installierten Bänken ist zwischen den
Sitzplätzen ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 m einzuhalten. Im gleichen Haushalt lebende
Familienmitglieder werden nicht getrennt (z.B. spezielle 2er-Stuhlgruppen vorbereiten).
• Die Anzahl der Personen, die an einem Gottesdienst teilnehmen dürfen, richtet sich danach, wie viele
Sitzplätze nach den o.g. Abstandsregelungen bereitgestellt werden können. Darüber hinaus gelten
lokale Regelungen – z.B. Nutzung nur 20% der möglichen Raumauslastung – und werden wie folgt
konkretisiert:
• Es besteht Anmeldeverpflichtung.
• Zwischen Akteuren auf der Bühne und den Besuchern wird ein Mindestabstand von 4 Metern
empfohlen. Der Abstand zwischen den Akteuren beträgt mindestens 1,50m.

Abstandsregel und Verkehrswege
• Körperkontakt vermeiden.
• Auf mindestens 1,50 Meter Abstand achten, auch vor dem Hauseingang und beim Einlass.
• „Pulkverhalten“ bei Betreten und Verlassen vermeiden:
o Garderobe in der kalten Jahreszeit mit an den Platz nehmen.
o Gespräche mit Abstand und vorzugsweise außerhalb des Hauses führen.
• Ausweisung von Verkehrswegen, wo nötig – wenn möglich, sollten Ein- und Ausgänge
unterschiedlich sein
• Sanitärräumlichkeiten: Aufenthalt mit max. 02 Personen gleichzeitig

Ticketsystem & Anwesenheitserfassung
Es besteht ein Anmeldesystem: Unter 0176 / 64754391 (WhatsApp)
• Grundsätzliches:
o Von allen Besuchern von Veranstaltungen Gottesdienstbesuchern und Mitarbeitern
werden die Kontaktdaten der für den Gottesdienst anwesenden Personen in einer Liste
festgehalten. Nach der bestehenden Datenschutzverordnung werden die Daten sorgfältig
aufbewahrt und nach vier Wochen gelöscht.
o Um einen geregelten Ablauf bei Gottesdiensten und Veranstaltungen zu gewährleisten
empfiehlt es sich, mit einem Anmeldesystem und einer Registrierung am Eingang zu
arbeiten.

• Für Personen ohne Internet und Gäste kann ein angemessenes Kontingent an Sitzplätzen reserviert
werden. Sie werden beim Betreten des Gebäudes namentlich und ggf. mit Kontaktdaten erfasst,
soweit diese nicht bereits in der Datenbank der Gemeinde vorhanden sind.
• Alle anderen buchen ein Ticket über den oben beschrieben Weg. Es muss eine Telefonnummer und
eMail-Adresse hinterlegt werden.
• Alle Diensthabenden werden lückenlos im ChurchTools-Dienstplan der Gemeinde erfasst, sie
benötigen keine separate Anmeldung.
• Die Gruppendaten werden nach vier Wochen gelöscht.
Das Welcome-Team/ Ordnerdienst registriert und vergleicht die Angemeldeten mit der
Anwesenheitsliste.
FFP2-Makse bzw. Mund-und-Nasen-Bedeckung
• Das Tragen einer FFP2-Maske ist im gesamten Gebäude ab dem 15. Lebensjahr verpflichtend. Kinder
von 6-14 Jahren müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Kinder bis 6 Jahren sind davon befreit.

Ausgenommen davon sind alle am Gottesdienst Beteiligten (Pastoren, Prediger, Moderatoren sowie
Musiker) ausschließlich während der Ausübung ihres Dienstes, sofern das Entfernen der MNB für den
jeweiligen Dienst notwendig ist.
• Der Ordnungsdienst weist Besucher nötigenfalls auf die Verpflichtung zum Tragen einer MNB hin.


Kaffee & Getränke
• Für den Zeitraum ab dem 02. November entfallen Kirchencafé und Begegnungszeiten vor und
nach dem Gottesdienst, solange Gaststätten und Cafés nicht geöffnet sind.


Lüftung
• Auf regelmäßige Durchlüftung des Saales wird geachtet, selbst wenn durch niedriger werdende
Temperaturen dies für die Besucher Unannehmlichkeiten mit sich bringt.
• Der Ordnungsdienst sorgt für die Umsetzung des Lüftens.


Ordnungs & Welcomedienst
• Dieser besteht aus mindestens 03 Personen, die auch die Besucher begrüßen.
• Bei Bedarf wird eine weitere Person als „frei agierender Ordner“ eingesetzt.
• Der Ordnungsdienst/ Ujieres achtet auf eine berührungsfreie Begrüßung. Die Teammitarbeiter sind auch Ordner und Platzeinweiser, ebenso nehmen sie eine Kontrolle der Anwesenheitslisten vor.
• Die Ordner dürfen Hausrecht ausüben. Personen, die sich nicht an die Vorgaben halten, werden
konsequent gebeten, das Haus zu verlassen.
• Anweisungen: Plätze von vorne her auffüllen. Saal von hinten hin verlassen oder zum Parkplatz
hin. WC-Besuche während des GDs minimieren.


Hygiene und Reinigung:
• Desinfektionsspender stehen an den Ein- und Ausgängen zur Verfügung und sollen beim Betreten
und Verlassen des Hauses benutzt werden. Weitere Spender sind im ganzen Haus positioniert.
• Spender und Flüssigseifen in den Sanitärräumen werden regelmäßig kontrolliert.
• Der Papier-Handtuchvorrat wird regelmäßig kontrolliert.
• Schilder mit der Aufforderung und Anleitung zum Händewaschen hängen in den Sanitärräumen.
• Im Gottesdienst verwendete Technik (Mikrofone, etc.) wird nach Ende des Gottesdienstes, bei Bedarf
auch im Verlauf, sorgfältig desinfiziert.
• Enge Räume im Gemeindehaus (z.B. Teeküchen) sind – wenn überhaupt nötig – nur einzeln zu betreten.
• Üblicherweise wird in Gemeinden des BFP für Liedtexte Beamertechnik statt Gesangbücher
verwendet. Sollten Gesangsbücher ausnahmsweise benutzt werden, werden diese nach dem
Gottesdienst desinfiziert.
• Im Gottesdienst verwendete Technik (Mikrofone, etc.) wird nach Ende des Gottesdienstes sorgfältig
desinfiziert.


Reinigung
• Die Sanitärräume werden vom regulären Reinigungsdienst gereinigt, bei Bedarf wird auf zusätzliche
Reinigung geachtet.
• In den Sanitärräumen hängt eine Reinigungs-Checkliste zum Abzeichnen durch den Reinigungsdienst,
so dass erfolgte Reinigungsdienste jederzeit nachvollziehbar sind.
• Türgriffe und Handläufe werden am Regeln. Reinigungstag und nach Bedarf desinfiziert

Benutzung Sanitärräume
• Max. 2 Personen dürfen gleichzeitig die Sanitärräume benutzen. Es sind entsprechende Schilder
angebracht.


Kollekte / Geldsammlung
• Die Kollekte wird vorzugsweise bargeldlos eingesammelt, also digital oder durch Überweisung.
Kollektenkörbe gehen nicht durch die Reihen, sondern stehen ggf. am Ausgang/Eingang bereit.

Beschilderung
• Die wichtigsten Hygieneregeln hängen in geeigneter Form im Schaukasten.
• Sanitärräume: 01 Person, Händehygiene
• Ehepaarsitzplätze / Personen aus einem Haushalt im Saal
• Desinfektionsspender
• Spenden
• Allg. Beschilderung


Abendmahl
• Wird z.B. auf Einzeltabletts (Unterteller) mit Glasabdeckung am Tag vorher vorbereitet und
bereitgestellt, jeweils max. zwei Brotstücke und Einzelkelche. Vorbereitung unter Beachtung der
Hygienemaßnahmen.
• Diese sind vor Beginn des Gottesdienstes bereitgestellt, die Besucher nehmen sich diese mit an den
Platz. Nach dem Gottesdienst werden die Einzeltabletts durch einen Ordnungsdienst wieder
eingesammelt und gereinigt.
• Kein Durchreichen von Abendmahlstellern oder -kelchen durch die Besucherreihen.


Kindergottesdienst
• Für den Kindergottesdienst gibt es ein separates Schutzkonzept.
• Das Konzept des Kindergottesdienstes bleibt unverändert, die Gruppengröße wird an die jeweils
aktuelle Lage angepasst.
• Der Kinderbereich ist durch einen Check-In vom übrigen Gottesdienstbereich getrennt.
Da es sich hier um separate Räume handelt, ist die Anzahl der Kinder in den Wert der
Gottesdienstbesucher nicht einzuberechnen. Es gibt eine separate Anmeldung.


Kleingruppen
• Gruppen, bei denen die Versammlung den Charakter von «Kleingottesdiensten» haben und/ oder
der «Versammlung zur Religionsausübung» entsprechen, dürfen unter Einhaltung der Regeln
dieses Schutzkonzeptes innerhalb des Gemeindegebäudes stattfinden.
• Wir verpflichten unsere Leiter auf die Wahrung des Charakters „Versammlung zur
Religionsausübung“ zu achten und bitten, den „gemeinschaftsbildenden Kleingruppen-Charakter“
eindeutig und nachhaltig zu vermeiden (z.B. intensive persönliche Zuwendung…), um das allg. Ziel
der Kontaktvermeidung umzusetzen.
• Treffen im privaten Rahmen sind unter dem offiziellen Label „Gemeinde-XZY-Group“ in der
aktuellen Situation nicht möglich.
o Ausgenommen davon sind Treffen von Personen von maximal 10 Personen aus maximal
zwei Haushalten. (BayIfSMV §3) PraxisTipp: Zwei Ehepaare oder zwei häusliche
Gemeinschaften treffen sich vor Ort und vernetzen sich online mit zwei weiteren Ehepaaren/Hausständen.

• Wir empfehlen, folgende Alternativen wieder verstärkt zu nutzen, auch für Kleingruppen:
o Online-Meetings

o Telefonate
o Treffen von zwei Personen, z.B. bei einem Spaziergang

Gremiensitzungen
• Sind im November zu vermeiden oder Online durchzuführen.
Royal Rangers (Christliche Pfadfinder)
Die Royal-Rangers Bundesleitung gibt folgende Richtlinien:
• Für die Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der freien Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit gelten
vielerorts Ausnahmen. So sehen die Vorschriften in etlichen Bundesländern vor, dass Treffen
unter strengen Hygienemaßnahmen und in begrenzten Gruppengrößen nach wie vor möglich
sind.
• Angesichts der aktuellen Lage empfehlen wir den Stämmen, zu prüfen, in welchem Rahmen
Präsenztreffen vor allem auf Teamebene im November verantwortungsvoll stattfinden können.
Dazu ist es wichtig, sich mit den örtlichen Gesundheitsbehörden abzustimmen.
• Wo Präsenztreffen im Rahmen der regionalen Besonderheiten nicht oder nicht sinnvoll möglich
sind, müssen wir auf andere, kreative Möglichkeiten ausweichen.
• In jedem Fall raten wir den Stämmen, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten ein sehr gutes
Programm anzubieten und die Kinder und Jugendlichen über verschiedene Kanäle zu
kontaktieren.


Sonderregelungen
Wir bitten um Verständnis, dass Menschen, die durch ärztliches Attest begründet, keine Maske tragen,
derzeit nicht an Zusammenkünften im Rahmen der Gemeinde teilnehmen können. Wir verweisen diese
Personengruppe auf unsere Online-Angebote.
Inkrafttreten, Gültigkeit
Diese Regelungen gelten mit sofortiger Wirkung und sind bis mindesten 30.11.2020 gültig, es sei denn, es
ergeben sich veränderte öffentliche Verordnungen.


Ihre Aktualität wird ständig überprüft.
Version xyz, vom 04.11.2020, ursprünglich aufgestellt am 01.05.2020

Deja una respuesta

Tu dirección de correo electrónico no será publicada. Los campos obligatorios están marcados con *

Este sitio usa Akismet para reducir el spam. Aprende cómo se procesan los datos de tus comentarios.

Translate »